Rechtsanwalt für Strafrecht Popken (Berlin)

Rechtsanwalt Albrecht Popken — Ihr Fachanwalt für Strafrecht in Berlin

Mein Werdegang in Daten :

 

  • 1971 geboren in Weener/Ostfriesland
  • 1995 - 2000 Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität Berlin; daneben studentischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. G. Werle
  • 2000 - 2002 Referendariat in Brandenburg
  • 2002 - 2003 Ergänzungsstudium 'Wirtschaftsstrafrecht' an der Universität Osnabrück
  • 2003 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
  • 2003 - 2004 Tätigkeit als Strafverteidiger in der Düsseldorfer Strafrechtskanzlei Wessing II - Verjans
  • 2004 - 2006 Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität Berlin am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht von Prof. Dr. K. Rogall
  • Seit 2006 Rechtsanwalt in eigener Kanzlei; Tätigkeitssschwerpunkt: Strafrecht
  • 2009 Gründung der Kanzlei Linkhorst & Popken Rechtsanwälte in Berlin
  • Seit 2009 nebenamtlicher Prüfer beim Gemeinsamen Justizprüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg, Leiter von Arbeitsgemeinschaften für Rechtsreferendare "Strafrecht aus anwaltlicher Sicht"
  • Seit 2009 Fachanwalt für Strafrecht

 

 

 

Beruf Strafverteidiger - kein Zufall

Wie Sie meinem Lebenslauf entnehmen können, bin ich nicht zufällig Strafverteidiger geworden. Schon im Studium habe ich mein besonderes Interesse für das Strafrecht "entdeckt", so dass mein Berufsziel Strafverteidiger früh feststand. Da das Jurastudium kaum Möglichkeiten für eine Spezialisierung bietet, habe ich im Anschluss an mein Referendariat ein Ergänzungsstudium im Wirtschaftsstrafrecht absolviert, unmittelbar daran begann ich meine Tätigkeit als Strafverteidiger in einer Düsseldorfer Kanzlei. Ich bin überzeugt, dass eine professionelle und engagierte Strafverteidigung eine Spezialisierung voraussetzt. Kein Rechtsanwalt kann sich in jedem Rechtsgebiet gleich gut auskennen. Deshalb ist es sinnvoll, sich auf ein Rechtsgebiet zu beschränken. Ich habe mich für das Strafrecht und die Strafverteidigung entschieden. Wenn Sie ein strafrechtliches Problem haben, rufen Sie mich an. Gerne erläutere ich Ihnen in einem ersten Gespräch die Vorgehensweise und gebe Ihnen eine erste Einschätzung.