Fachanwalt für Strafrecht
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Ein Strafverfahren kann für den Betroffenen erhebliche Konsequenzen haben: Eintragungen in das Führungszeugnis, Entziehung der Fahrerlaubnis, empfindliche Geldstrafen, im schlimmsten Fall kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Deshalb ist es gerade im Strafverfahren wichtig, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen, der sich auf das Strafrecht und die Strafverteidigung spezialisiert hat.
Die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht” darf nur der Rechtsanwalt führen, der seine besonderen theoretischen und praktischen Kenntnisse im Strafrecht nachgewiesen hat. Der Fachanwalt für Strafrecht muss also gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachweisen, dass er über besondere Erfahrung im Bereich der Strafverteidigung verfügt. Darüber hinaus ist er als Fachanwalt verpflichtet, sich ständig fortzubilden, auch diese Fortbildungen muss er jährlich nachweisen, andernfalls wird ihm der Fachanwaltstitel aberkannt. Wenn Sie mehr über die Bezeichnung "Fachanwalt" wissen möchten, lesen Sie hier eine kurze Erläuterung zum Fachanwalt.
Fachanwalt für Strafrecht in Berlin
Ich habe mich als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Berlin ausschließlich auf das Strafrecht und die Strafverteidigung spezialisiert. Innerhalb des Strafrechts konzentriere ich mich auf die Verteidigung im Allgemeinen Strafrecht. Damit sind Vorwürfe gemeint, die eine Verletzung von Vorschriften des Strafgesetzbuches betreffen — zum Beispiel Betrug, Körperverletzung, Unterschlagung. Daneben verteidige ich in Wirtschaftsstrafverfahren und im Jugendstrafrecht. Seit 2009 bin ich gemeinsam mit Rechtsanwältin Dr. Annette Linkhorst und Rechtsanwalt Benedikt Lux, die sich gleichfalls auf das Strafrecht und die Strafverteidigung spezialisiert haben, in der Kanzlei 'Linkhorst | Popken | Lux' in Berlin-Mitte/Moabit tätig.
Meine besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen habe ich der Rechtsanwaltskammer Berlin nachgewiesen, so dass mir der Titel “Fachanwalt für Strafrecht” verliehen wurde. Wenn Sie ein Problem aus dem Strafrecht haben, rufen Sie mich an — gerne informiere ich Sie in einem ersten Gespräch über die weitere Vorgehensweise und über die Kosten der Strafverteidigung.